Sachverständigentätigkeit

Als freier Sachverständiger für die Bauschadenbewertung & den Holzbau sowie als geprüfter und zertifizierter Sachverständiger für hygrothermische Bauphysik stehen wir an Ihrer Seite. Die EPS Zahnen GmbH bietet Ihnen aufgrund Jahrelanger Erfahrung nicht nur energetische Fachplanung, sondern auch die Erstattung von Gutachten an.
 

Privatgutachten

Ein Privatgutachten unterscheidet sich vom Gerichtsgutachten insbesondere dadurch, dass der Sachverständige von nur einer Partei beauftragt und von dieser die Fragestellung vorgegeben wird. Um den Auftrag klar und eindeutig abzugrenzen, kommt es darauf an, dass die Fragestellung richtig formuliert wird, denn nur die richtige Stellung der Beweisfrage garantiert eine fachlich treffende Beantwortung. Es ist daher ratsam, dass die beauftragende Partei die Fragestellung des Gutachtens im Vorfeld mit dem Sachverständigen bespricht. Entgegen dem Gerichtsgutachten besteht die Möglichkeit, dass beim Privatgutachten nur eine Partei beim Ortstermin anwesend ist. Eine Einladung beider Vertragsparteien ist jedoch von Vorteil, damit die Information des Sachverständigen nicht einseitig erfolgt. Eine Ablehnung des Gutachtens durch die bestrittene Partei wird durch die Einladung zum Ortstermin ebenfalls minimiert. Die Entscheidung hierüber liegt bei der beauftragenden Partei.
 

Schiedsgutachten

Durch ein Schiedsgutachten sollen Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zügig und problemlos außergerichtlich und dennoch rechtsverbindlich gelöst werden. Voraussetzung ist, dass die Parteien sich gemeinsam auf einen Sachverständigen einigen und diesen gemeinsam als Schlichter oder Mediator beauftragen. Durch die im Auftrag enthaltene Schiedsgutachtenabrede unterwerfen sich die Parteien schon im Auftrag dem Ergebnis des Gutachtens. Beide Parteien treten gesamtschuldnerisch auf.
 

Beweissicherungen

Eine Beweissicherung dient dazu, einen Sachverhalt zu dokumentieren, dessen Zustand sich in absehbarer Zeit verändern kann. Eine örtliche Begehung oder Besichtigung ist hierzu zwingend notwendig. Es ist empfehlenswert viele Fotos aus verschiedenen Perspektiven zu erstellen. Die, vom Sachverständigen erbrachten Tatsachenfeststellungen dienen als Grundlage für später mögliche (gerichtliche) Streitigkeiten.
 

Unsere Leistungen für Ihren Neubau

Baubegleitende Beratung und Qualitätsüberwachung

Beim Bau eines Holz- oder Fertighauses sowie beim Massivbau wird der gesamte Bauprozess von der Planfreigabe über Rohbauabnahmen bis zur Schlussabnahme der schlüsselfertigen Leistung von einem Sachverständigen in mehreren Etappen begleitet und überwacht. Auch die Begleitung in Einzeletappen ist möglich. Im ersten Schritt wird die Planung in allen wichtigen Punkten wie z.B. Standsicherheitsnachweis, Windsogverankerungen, Wärmeschutzberechnung, Luftdichtheitskonzept, etc. geprüft. Als nächstes erfolgen auf der Baustelle die vereinbarten Abnahmen einzelner Rohbaugewerke (z.B. Rohkonstruktion nach der Errichtung des Hauses, Dachdecker, Fenstermontage, Dämmarbeiten, etc.) oder eine komplette Rohbauabnahme. Weitere Zwischenabnahmen der Ausbaugewerke (z.B. Estrich, Trockenbau, Treppe, etc.) sind möglich. Als letztes erfolgt eine Gesamt- oder Schlussabnahme, bei der alle Mängel und Restarbeiten dokumentiert werden. Je nach Bauvertrag wird die Schlussrechnung erst nach Erledigung aller Abnahmepunkte fällig.
 

Hygrothermische Bauphysik, Simulationen und Messtechnik

Die hygrothermische Bauphysik betrachtet – wie die thermische Bauphysik auch – Wärmeströme im Gebäude und durch Bauteile hindurch. Jedoch kommt hier sowohl die Luftbewegung in Form von Konvektion als auch die verknüpfte Berechnung von Wärme und Feuchte zur Betrachtung hinzu. Außerdem wird kein stationärer, also gleichbleibender, Zustand betrachtet, sondern eine dynamische zeitliche Entwicklung in Abhängigkeit von Außen- und Innenklima.

Die Zeitschritte sind meist stündlich und es werden üblicherweise mehrere Jahre ausgewertet, um verlässliche Aussagen über die langfristige Schimmel- und Schadensfreiheit eines Bauteils zu erlangen.

Besondere Bedeutung hat diese Betrachtung für Flachdächer in Holzbauweise, von Innendämmungen von Wänden, für erdberührte Bauteile und für gekühlte Räume. Ebenso ist hier auf bestehende Bauteile zu achten, wenn Photovoltaik-Anlagen nachträglich auf dem Dach montiert werden. Hier ändern sich die Randbedingungen und können so zu Feuchteschäden an der Konstruktion führen.

Besonders geeignet ist dieser Teil der Bauphysik für erhaltenswerte Bausubstanz wie auch denkmalgeschützte Gebäude. Zur Abschätzung von Wasseraufnahme an Fassaden führen wir die Ermittlung der w-Werte selber durch.

Die Leistung der Hygrothermischen Bauphysik bieten wir Ihnen passgenau an, Simulationen nach DIN EN 15026 möglich in 1D und 2D – mit dem Programm WUFI® (Wärme Und Feuchte Instationär).

Hygrothermische Bauteilsimulation

  • Simulationen mit WUFI nach DIN EN 15026
  • Feuchteschutznachweis für Flachdächer
  • Bewertung von Innendämmungen
  • Ermittlung von Leckagen und Bauteilschäden
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